Vor dir liegt ein ganzes Jahr, und in dieses Jahr soll der Stoff aus dem ganzen Studium passen: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht.1 Dazu schreibst du Klausur um Klausur. Am Anfang weiß kaum jemand, was er davon wann lernen soll. Dieser Lernplan zeigt es dir Monat für Monat, ob du mit einem Repetitorium (Rep) lernst, mit dem Uni-Rep oder allein.

Einen Examenstermin für ganz Deutschland gibt es nicht: Klausurtermine und Anmeldefrist regelt dein Bundesland.2 Die Termine deines Bundeslands findest du auf der Seite zum Staatsexamen Jura.

Kurz zusammengefasst:

  • Als Faustregel planst du rund zwölf Monate bis zum ersten Klausurtag, wenn du Vollzeit lernst, neben einem größeren Job eher 18. Kürzer geht es nur, wenn du schon viel kannst.
  • Monat 12 bis 4, Stoff erarbeiten: alle drei Rechtsgebiete nebeneinander, ab der ersten Woche eine Klausur pro Woche.
  • Monat 3 und 2, kein neuer Stoff mehr: wiederholen, weiter eine Klausur pro Woche, am Ende ein Probeexamen an deiner Uni, beim Rep oder ein selbst zusammengestelltes.
  • Monat 1, wiederholen: höchstens eine Klausur pro Woche, in der letzten Woche keine.
  • Jede Woche rund 30 Stunden, die Klausur eingerechnet, ein Tag ganz frei, alle acht bis zehn Wochen eine freie Woche.

Was du vor dem Planen herausfindest

Mit dem Staatsexamen ist hier der staatliche Teil deiner Ersten juristischen Prüfung gemeint, offiziell meist die staatliche Pflichtfachprüfung; manche Bundesländer nennen sie anders.3 Das meiste, was du vor dem Planen wissen musst, erfährst du beim Justizprüfungsamt deines Bundeslands, kurz JPA, bei dem du dich auch anmeldest. Am meisten ändert an deinem Plan der Freischuss (offiziell Freiversuch): Fällst du in diesem Durchgang durch, gilt das Examen als nicht abgelegt, sofern du dich früh genug angemeldet und alle Teile mitgemacht hast.2

Was du herausfindestWo du es findestWas es im Plan ändert
Erster Klausurtag, Anmeldefrist4, 5Staatsexamen-Seite; Anmeldung teils vier bis fünf Monate vorhervon dort zählst du zwölf Monate zurück
Freischuss-Frist2, 6Prüfungsordnung deines Bundeslandsdein Zieltermin: der letzte Freischuss-Durchgang
Zulassung: Scheine, Fremdsprache, Praktika1, 6Prüfungsordnung deines Bundeslands, dein JPAFehlendes vor Monat 12 erledigen
Schwerpunkt, zählt 30 % der Gesamtnote2Prüfungsordnung deiner Fakultäthalbe Tage in Schwerpunkt-Wochen; letzte drei Monate frei davon
Rep, Uni-Rep oder alleinUni-Rep deiner Fakultät, Reps in deiner Uni-Stadtmit Rep: seine Reihenfolge, dein Wochenrhythmus
Klausurenkurs deiner Uni7Fakultät: Wochentag, Ort, läuft er in den Feriendein fester Klausurtag jeder Woche

Wie viele Lerntage bekommt jedes Rechtsgebiet?

Von Monat 12 bis 4 lernst du alle drei Rechtsgebiete nebeneinander. Wie viele Klausuren du in deinem Bundesland schreibst und wie sie sich auf die Rechtsgebiete verteilen, zeigt die Tabelle; im selben Verhältnis verteilst du deine Lerntage. Weil eine Woche nur fünf Lerntage hat, rechnest du immer für zwei Wochen, also mit zehn Lerntagen. Nimm die Zahlen als Richtwert: Ist ein Rechtsgebiet bei dir wackelig, gib ihm alle zwei Wochen einen Lerntag mehr und nimm ihn dem Rechtsgebiet, in dem du am sichersten bist.

BundeslandKlausuren: Zivilrecht / Strafrecht / Öffentliches RechtLerntage in zwei Wochen, gleiche Reihenfolge
Baden-Württemberg, Bayern6, 43 / 1 / 25 / 2 / 3
Bremen, Hamburg8, 93 / 1 / 25 / 2 / 3
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen10, 113 / 1 / 25 / 2 / 3
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz12, 133 / 1 / 25 / 2 / 3
Saarland, Sachsen14, 153 / 1 / 25 / 2 / 3
Hessen163 / 1 / 2, eine Zivilrechtsklausur aus Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftsrecht5 / 2 / 3
Berlin, Brandenburg17, 183 / 2 / 24 / 3 / 3
Schleswig-Holstein193 / 2 / 24 / 3 / 3
Sachsen-Anhalt202 / 2 / 23 / 3 / 3, einer fürs schwächste
Thüringen21sechs, Aufteilung nicht angegebenAufteilung beim JPA erfragen

Lernst du mit Rep oder Uni-Rep, gibt sein Stoffplan die Reihenfolge der Themen in jedem Rechtsgebiet vor. Die Stunden im Rep ersetzen dann an diesem Tag die Zeit fürs neue Thema; Karten, Fälle und die Klausur der Woche bleiben wie geplant. Lernst du allein, nimmst du pro Rechtsgebiet ein Skript oder Lehrbuch und arbeitest seine Kapitel der Reihe nach durch. Ein Thema ist dabei ungefähr ein Kapitel, im Zivilrecht zum Beispiel die Mängelrechte beim Kauf.

Dein Jura-Lernplan, rückwärts vom ersten Klausurtag

Monat 12 bis 4: Stoff erarbeiten

  1. Trag zu Beginn von Monat 12 den ganzen Plan in deinen Kalender ein. Zuerst den ersten Klausurtag, dann von dort rückwärts die Wochen, deinen festen Klausurtag und die freien Wochen. Danach weißt du für jede Woche, in welcher Phase du steckst. Bleiben dir weniger als zwölf Monate, trägst du den Plan genauso ein und fängst mit der Woche an, in der du gerade bist. Wenn du mit Studyflash lernst, legst du jetzt auch einen Studyflash-Kurs pro Rechtsgebiet an und trägst deinen ersten Klausurtag als Prüfungsdatum ein.
  2. Lerne an jedem Lerntag etwa fünf Stunden, immer nach demselben Ablauf.
    • 25 Minuten: die fälligen Karteikarten, bevor neuer Stoff kommt.
    • 135 Minuten am Vormittag: ein Thema aus deinem Skript oder Lehrbuch; was du dir merken musst, schreibst du dabei auf neue Karten.
    • Nachmittags zwei Fälle zu diesem Thema aus deinem Skript oder einem Fallbuch, je 60 Minuten: Erst schreibst du etwa 30 Minuten lang aus dem Kopf eine Gliederung im Gutachtenstil, dann liest du die Lösung und vergleichst.
    • 20 Minuten: Jeden Fehler trägst du in deine Fehlerliste ein, mit dem Grund dafür, also Aufbau, Schwerpunkt, Zeit oder fehlende Definition.

    Am Ende des Tages ist ein Thema durch, und du hast zwei Gliederungen, neue Karten und ein paar Zeilen in der Fehlerliste. Die Gliederung schreibst du aus dem Kopf, weil du dir länger merkst, was du selbst aus dem Gedächtnis abrufst: In einer Studie wussten Studierende, die einen Text aus dem Gedächtnis wiedergegeben hatten, nach zwei Tagen und nach einer Woche deutlich mehr als die, die ihn noch einmal gelesen hatten; nur fünf Minuten danach lag das Wiederlesen vorn.22 Wie du jedes Rechtsgebiet am besten angehst, liest du im Beitrag zur Examensvorbereitung.
  3. Wiederhole von Monat 12 bis zum Examen an jedem Lerntag 20 bis 30 Minuten Karteikarten, bevor du neuen Stoff anfasst. Auf die Karten kommen Definitionen, Prüfungsschemata und Streitstände, nie etwas, das du im Gesetz nachlesen kannst. Karten aus frühen Themen kommen in späteren Wochen immer wieder dran, so sitzt das erste Kapitel auch zehn Monate später noch. Wer dieselbe Lernzeit auf viele Tage verteilt, behält den Stoff länger als mit einem einzigen Block.23 Eine Übersicht über zehn Lerntechniken stuft Selbsttesten und verteiltes Lernen als sehr nützlich ein, Wiederlesen und Markieren als wenig nützlich.24 Studyflash macht aus deinen hochgeladenen Skripten und Mitschriften Karteikarten und legt dir jede Karte wieder vor, sobald sie fällig ist.
  4. Schreib ab der ersten Woche jede Woche eine Klausur unter Examensbedingungen. Im Examen dauert jede Klausur fünf Stunden.7 Also schreibst du fünf Stunden am Stück, ohne Handy im Raum und nur mit den Gesetzestexten, die dein JPA zulässt, markiert nur so weit, wie es erlaubt ist. Schreib in der Form, in der du auch das Examen schreibst, also am Computer (das E-Examen) oder von Hand; ob du wählen kannst, entscheidet dein Bundesland.2 Und schreib jede Klausur zu Ende, auch wenn sie schlecht läuft.
    Die Klausuren holst du dir aus dem Klausurenkurs deiner Uni; frag dort, an welchem Tag er läuft und ob auch in den Semesterferien. In den meisten Bundesländern gibt das JPA die Aufgaben nach dem Examen an die Fakultäten weiter, damit sie dort in der Examensvorbereitung eingesetzt werden.7 Frag deshalb in deinem Klausurenkurs, ob er auch Original-Examensklausuren stellt. In Wochen ohne Klausurenkurs nimmst du eine aus einer Ausbildungszeitschrift oder einem Fallbuch; dort erscheinen viele Originale, sobald nach dem Examen eine Sperrfrist abgelaufen ist.7
    Am nächsten Tag vergleichst du deine Klausur mit der Lösungsskizze, und zwar Aufbau und Schwerpunkte, nie die Länge. Gibt deine Uni die offiziellen Lösungshinweise aus, lass dich von ihnen nicht schrecken: Sie sind für die Prüfer geschrieben und enthalten oft mehr, als ein durchschnittlicher Prüfling in fünf Stunden schafft.7 Kommt die korrigierte Klausur zurück, wandern ihre Fehler in die Fehlerliste. So hast du jede Woche eine fertige Klausur und weißt genau, wo du Punkte verloren hast.
  5. Halte jede Woche einen Tag ganz frei und nimm dir alle acht bis zehn Wochen eine ganze Woche frei. Steht noch eine Schwerpunkt-Klausur oder eine Hausarbeit an, lernst du in den Wochen, in denen du daran arbeitest, nur halbe Tage fürs Examen; in die letzten drei Monate kommt nichts mehr vom Schwerpunkt.

Monat 3 und 2: kein neuer Stoff mehr

  1. Ab Monat 3 fängst du kein neues Thema mehr an. Deine Lerntage gehören jetzt der Fehlerliste, den Themen, in denen du wackelst, den Schemata und Fällen quer durch die Rechtsgebiete.
  2. Schreib weiter jede Woche eine Klausur.
  3. Bring deine Gesetzestexte auf den Stand, den dein JPA für deinen Durchgang vorgibt, spätestens zu seinem Stichtag. Was erlaubt ist, steht in der Hilfsmittelliste deines JPA: welche Gesetzestexte in welchem Stand du mitbringst und was du darin markieren darfst; in Bayern und Baden-Württemberg sind zum Beispiel keine Kommentare erlaubt.25, 26 Den Stichtag für diesen Stand legt dein JPA fest; in Bayern und Baden-Württemberg liegt er zum Beispiel zwischen etwa zwei Wochen und etwa fünf Monaten vor den Klausuren.25, 26 Lies deshalb schon in Monat 12 die aktuelle Liste und schau ab Monat 6 nach der Liste für deinen Durchgang; ihren Stichtag trägst du in deinen Kalender ein. Liegt er vor Monat 3, bringst du deine Texte entsprechend früher auf den Stand. Ab dann schreibst du jede Klausur mit genau diesen Texten.
  4. Schreib am Ende von Monat 2, etwa sechs Wochen vor der ersten Klausur, ein Probeexamen. Du schreibst dabei einen ganzen Durchgang zur Probe, jede Klausur fünf Stunden lang und je nach Bundesland mit einem freien Tag dazwischen. Bieten deine Uni oder dein Rep eines an, schreibst du dort mit. Gibt es keins, stell dir selbst eines zusammen: so viele noch nicht geschriebene Klausuren, wie du in deinem Bundesland schreibst, an kurz aufeinanderfolgenden Tagen. Leg dir dafür ab Monat 4 sechs oder sieben solche Klausuren zur Seite. In den Tagen danach vergleichst du jede mit ihrer Lösungsskizze und trägst die Fehler ein. Danach weißt du, welches Rechtsgebiet und welcher Aufbau dich die meisten Punkte kosten; daran arbeitest du in Monat 1. Die Woche direkt vor dem Probeexamen ist frei.

Monat 1: wiederholen

  1. In den Wochen 4 bis 2 lernst du nichts Neues und schreibst höchstens eine Klausur pro Woche. Du arbeitest die Fehlerliste ab, die schwachen Themen aus dem Probeexamen, deine fälligen Karten und die Schemata.
  2. In der letzten Woche schreibst du keine Klausur mehr. Fehlerliste, fällige Karten, Schemata, mehr nicht. Nervös sind in dieser Woche alle. Lass die letzten Tage leicht ausklingen, geh raus, beweg dich und geh zur gewohnten Zeit schlafen.

Nach den Klausuren: die Mündliche

Übe ab Monat 12 einmal pro Woche 60 Minuten lang in deiner AG das Sprechen und steigere das in den Wochen vor der Mündlichen auf mehrere Runden pro Woche. Hast du noch keine AG, such dir in deinem Semester ein paar Leute, die auch ins Examen gehen. Eine Person erklärt einen Fall oder einen Streitstand, als säße sie schon in der Prüfung, die anderen fragen nach; was du nicht beantworten konntest, kommt auf Karten. Die Mündliche kommt einige Monate nach der letzten Klausur, und ihren Termin erfährst du mit der Einladung, manchmal nur zwei bis drei Wochen vorher.27, 28 Mach nach der letzten Klausur eine kurze Pause und fang etwa vier bis sechs Wochen vor dem Monat, in dem du deine Mündliche erwartest, mit der Vorbereitung an; warte nicht auf die Einladung. Wie du dich auf die mündliche Prüfung vorbereitest, steht in einem eigenen Beitrag.

Beispiel: Leas Jura-Lernplan

Lea schreibt in einem Bundesland mit sechs Klausuren: drei im Zivilrecht, eine im Strafrecht, zwei im Öffentlichen Recht. In der Mündlichen hat sie ein Prüfungsgespräch in allen drei Rechtsgebieten. Sie lernt ohne Rep, mit einem Skript pro Rechtsgebiet, dem Klausurenkurs ihrer Uni und einer AG; den Schwerpunkt hat sie schon bestanden. Sie fängt zu Beginn des 7. Semesters an und schreibt im Freischuss-Durchgang direkt nach dem 8. Semester.

Wochen vor der ersten KlausurWas Lea machtKlausuren
52 bis 14alle drei Rechtsgebiete nebeneinander, 5 / 2 / 3 Lerntage1 pro Woche: 35
44, 35, 26, 17freie Wochenkeine
13 bis 8kein neuer Stoff; Gesetzestexte auf den Stand bringen1 pro Woche: 6
7freie Wochekeine
6 und 5Probeexamen ihrer Uni an sechs Werktagen, danach jede Klausur vergleichen6
4 bis 2Fehlerliste, Karten, Schemata1 pro Woche: 3
1leicht wiederholen, gewohnte Schlafenszeitkeine
Summe50

Ihre wöchentliche Klausur schreibt Lea im Klausurenkurs ihrer Uni; in Wochen ohne Kurs greift sie zu Ausbildungszeitschriften und Fallbüchern. In einem Bundesland mit sieben Klausuren käme sie auf 51. Ratgeber nennen etwa 40 bis 50 Klausuren im Jahr; Leas Zahl dient dir zur Orientierung, erreichen musst du sie nicht.

Eine Woche zum Abschreiben

Das ist Leas Woche 30, mitten in der Phase von Monat 12 bis 4.

TagWas Lea machtStunden
MontagKarten; Zivilrecht: Thema, dann zwei Fälle5
DienstagKarten; Öffentliches Recht: Thema, dann zwei Fälle5
MittwochKarten; Zivilrecht: Thema, dann zwei Fälle5
DonnerstagKlausur im Klausurenkurs, fünf Stunden am Stück5
FreitagKarten; 60 Min. Lösungsskizze vergleichen; Strafrecht: Thema, ein Fall5
SamstagKarten; Zivilrecht: Thema, ein Fall; 60 Min. AG5
Sonntagfrei0
Summe30

Samstags wechseln sich Zivilrecht und Öffentliches Recht Woche für Woche ab, so kommen in zwei Wochen 5 / 2 / 3 Lerntage zusammen. Für deinen Plan setzt du deine eigene Aufteilung ein, den Tag deines Klausurenkurses und den deiner AG.

Dein Jura-Lernplan mit Studyflash

Leg einen Studyflash-Kurs pro Rechtsgebiet an, also für Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht, jeweils mit deinem ersten Klausurtag als Prüfungsdatum. Dann lädst du deine Skripte, Mitschriften und AG-Notizen hoch, auch als Fotos. Der Lernplan deines Studyflash-Kurses schlägt dir eine Reihenfolge deiner Themen bis zum Examen vor und zählt die Tage herunter.

Aus denselben Unterlagen entstehen Karteikarten für Definitionen, Schemata und Streitstände sowie Fragen für ein Quiz. Für deine Karten am Morgen schlägt Studyflash dir jeden Tag vor, wie viele neue du lernst, und rechnet die Zahl aus den Tagen aus, die dir noch bleiben. Wann eine Karte wiederkommt, entscheidet Studyflash.

Mit Premium schreibst du außerdem eine Probeklausur in Studyflash über alles, was du bis dahin für ein Rechtsgebiet hochgeladen hast. Sie übernimmt die Struktur einer Klausur, die du hochlädst, oder du stellst sie selbst ein: Anzahl der Fragen, Zeit und Fragetypen. Schreiben kannst du sie jederzeit, nicht erst am Ende.

Zum Hochladen eignen sich vor allem die Klausuren mit Sachverhalt und Lösungsskizze, die du im Klausurenkurs deiner Uni bekommst. Lade sie in deinen eigenen Studyflash-Kurs hoch. In Bayern kommen ein Teil der früheren Examensklausuren dazu, die der Landesstudierendenrat Rechtswissenschaft veröffentlicht, und eine einzelne Beispielaufgabe des Prüfungsamts mit Lösung.7, 29

Häufige Fragen

Die meisten Ratgeber raten zu rund zwölf Monaten Vollzeit bis zum ersten Klausurtag. Sechs bis neun Monate reichen nur, wenn du schon eine solide Grundlage hast, Vollzeit lernst und nicht arbeitest. Schon ein Job von etwa zehn Stunden die Woche kostet dich ein bis drei Monate mehr; mit einem größeren Job, mit Kind oder mit großen Lücken plan eher 18 Monate.

Etwa fünf Stunden echte Arbeit an einem Lerntag, am Klausurtag die fünf Stunden der Klausur. Das macht etwa 30 Stunden in der Woche; ein Tag bleibt ganz frei, und alle acht bis zehn Wochen nimmst du dir eine Woche frei. Mehr ist nicht besser, wenn du es ein ganzes Jahr lang durchhalten willst.

Zähl vom letzten Durchgang, der noch als dein Freischuss (offiziell Freiversuch) gilt, zwölf Monate zurück; liegt er direkt nach dem 8. Semester, fängst du zu Beginn des 7. Semesters an. Bis wann du dafür angemeldet sein musst, legt dein Bundesland fest.2, 12 Fängst du später an, steigst du in die Phase ein, die zu deiner restlichen Zeit passt: bei acht Monaten ins Erarbeiten des Stoffs, bei drei Monaten direkt ins Wiederholen ohne neuen Stoff.

Nur, wenn du schon eine solide Grundlage hast, Vollzeit lernst und nicht arbeitest. Dann erarbeitest du nur noch den Stoff, der dir fehlt, und diese Phase wird entsprechend kürzer. Die zwei Monate ohne neuen Stoff und der letzte Monat zum Wiederholen bleiben, wie sie sind; eine Klausur pro Woche schreibst du vom ersten Tag an. Bleiben dir weniger als sechs Monate, kürzt du ebenfalls nur das Erarbeiten des Stoffs; die zwei Monate ohne neuen Stoff behältst du ganz. Das ist knapp und klappt nur, wenn dir wenig fehlt.

Vor allem im Klausurenkurs deiner Uni: In den meisten Bundesländern gibt das Justizprüfungsamt (JPA) die Aufgaben mit ihren Lösungen nach dem Examen an die Fakultäten weiter; ein Online-Archiv veröffentlichen die meisten JPAs nicht.7 Ist nach dem Examen eine Sperrfrist abgelaufen, dürfen die Verfasser ihre Aufgaben mit Lösung veröffentlichen, und viele erscheinen dann in Ausbildungszeitschriften und Fallbüchern.7 Wo es Originale gibt, steht auf der Seite zum Staatsexamen Jura.

Für jedes Rechtsgebiet schlägt dir der Lernplan deines Studyflash-Kurses vor, in welcher Reihenfolge du deine Themen bis zum ersten Klausurtag lernst, und zeigt dir, wie viele Tage bis dahin bleiben. Dafür bekommt jedes Rechtsgebiet einen eigenen Studyflash-Kurs mit deinem ersten Klausurtag als Prüfungsdatum, in den du deine Skripte und Mitschriften hochlädst. Studyflash schlägt dir außerdem vor, wie viele neue Karteikarten du jeden Tag lernst. Wie du die Woche auf die drei Rechtsgebiete und deinen Klausurenkurs verteilst, legst du selbst fest.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: Deutsches Richtergesetz, § 5a (geprüft am 14.10.2026) ↩ ↩2
  2. Gesetze im Internet: Deutsches Richtergesetz, § 5d (geprüft am 14.10.2026) ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6
  3. Gesetze im Internet: Deutsches Richtergesetz, § 5 (geprüft am 14.10.2026) ↩
  4. Bayern.Recht: JAPO (geprüft am 14.10.2026) ↩ ↩2
  5. Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen: Terminplan 2027 (geprüft am 14.10.2026) ↩
  6. Landesrecht Baden-Württemberg: JAPrO (geprüft am 14.10.2026) ↩ ↩2 ↩3
  7. Justiz NRW: Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung „Zukunft der volljuristischen Ausbildung“ (2026) (geprüft am 14.10.2026) ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8
  8. Transparenzportal Bremen: JAPG (geprüft am 14.10.2026) ↩
  9. Landesrecht Hamburg: HmbJAG (geprüft am 14.10.2026) ↩
  10. Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern: JAPO M-V (geprüft am 14.10.2026) ↩
  11. VORIS: NJAVO § 19 (geprüft am 14.10.2026) ↩
  12. Recht.NRW: JAG NRW (geprüft am 14.10.2026) ↩ ↩2
  13. Landesprüfungsamt für Juristen Rheinland-Pfalz: JAPO (geprüft am 14.10.2026) ↩
  14. Landesprüfungsamt für Juristen Saarland: Termine 2027 (geprüft am 14.10.2026) ↩
  15. REVOSax: SächsJAPO (geprüft am 14.10.2026) ↩
  16. Hessenrecht: JAG (geprüft am 14.10.2026) ↩
  17. Gesetze Berlin: JAO (geprüft am 14.10.2026) ↩
  18. BRAVORS Brandenburg: BbgJAO (geprüft am 14.10.2026) ↩
  19. Justizprüfungsamt Schleswig-Holstein: Staatliche Pflichtfachprüfung (geprüft am 14.10.2026) ↩
  20. Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt: Ablauf des Prüfungsverfahrens (geprüft am 14.10.2026) ↩
  21. Justizprüfungsamt Thüringen (geprüft am 14.10.2026) ↩
  22. Roediger & Karpicke: Test-Enhanced Learning, Psychological Science 2006 ↩
  23. Cepeda et al.: Distributed practice in verbal recall tasks, Psychological Bulletin 2006 ↩
  24. Dunlosky et al.: Improving Students' Learning With Effective Learning Techniques, Psychological Science in the Public Interest 2013 ↩
  25. Landesjustizprüfungsamt Bayern: Hilfsmittelbekanntmachung, gültig ab 1. August 2026 (geprüft am 14.10.2026) ↩ ↩2
  26. Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg: Zulässige Hilfsmittel Frühjahr 2027 (geprüft am 14.10.2026) ↩ ↩2
  27. Justizprüfungsamt Hamm: Mündliche Prüfung (geprüft am 14.10.2026) ↩
  28. Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt Berlin und Brandenburg: Staatliche Pflichtfachprüfung, Termine (geprüft am 14.10.2026) ↩
  29. Landesjustizprüfungsamt Bayern: Erste Juristische Staatsprüfung (geprüft am 14.10.2026) ↩

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